Die Novelle des UG soll im Bereich des Studienrechts einen Beitrag zu „neuer Verbindlichkeit“ leisten. Nachfolgend wird dargestellt, welche „Verbindlichkeiten“ die Universität dann gegenüber den Studierenden einzugehen hätte; dies unter dem Aspekt der verbesserten Kontrolle von Curricula durch den VfGH.