Eine Corona-Insolvenzwelle ist bislang in Deutschland ausgeblieben. Neben der Aussetzung der Pflicht zur Anmeldung einer Insolvenz haben vor allem die Sofortund Überbrückungshilfen des Bundes und der Länder dazu beigetragen. Das geht aus Schätzungen hervor, die auf historischen Zusammenhängen zwischen Konjunktur, Unternehmensgewinnen und Insolvenzgeschehen beruhen.