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- Title
Algorithmen-Transparenz von Medienintermediären.
- Authors
Müller-Terpitz, Ralf
- Abstract
Die Verbreitung von Informationen und Meinungsäußerungen unter Einschluss medialer Inhalte erfolgt heutzutage in großem Umfang digital über das öffentlich zugängliche Internet. Angesichts der unüberschaubaren Zahl an online abrufbaren Informationen vermag jeder Internetnutzer allerdings nur einen Bruchteil des tatsächlich verfügbaren Angebots zu konsumieren. Daher ist eine Selektion aus dieser Informations- und Inhaltsfülle erforderlich. Diese Aufgabe übernehmen sog. Medienintermediäre, denen hierdurch für die Aufmerksamkeitssteuerung der Internetnutzer eine zentrale Rolle zuwächst. Um die Aufgaben dieser Zugangssteuerung erfüllen zu können, bedienen sich die Anbieter von Medienintermediären sog. Algorithmen, mit denen sie den Zugang und Verbleib von Informationen sowie die Aggregation, Selektion und Präsentation solcher Informationen steuern. Diese Algorithmen werden deshalb zunehmend auch zum Gegenstand des Rechts, so zuletzt in Gestalt der 2020 in Kraft getretenen Medienintermediärsregulierung des Medienstaatsvertrags (MStV). Vor diesem Hintergrund widmet sich der Beitrag dem in § 93 MStV implementierten Gebot zur Herstellung von Algorithmen-Transparenz durch Medienintermediäre. Hierzu analysiert er, welches Ziel diese Transparenzbestimmung verfolgt. Sodann wird der Transparenzbegriff als Gegenstand des Rechts beleuchtet, bevor näher auf den Inhalt der Transparenzvorgaben nach dem Medienstaatsvertrag eingegangen und die Umsetzung dieser Vorgaben mittels ausgewählter Praxisbeispiele erörtert wird. Ergänzt wird diese Darstellung durch Ausführungen zu den verfassungsrechtlichen Grenzen von Transparenz sowie zu Fragen des Rechtsschutzes. Dem folgt eine Untersuchung von aktuellen unionsrechtlichen Ansätzen und Überlegungen zur Herstellung intermediärsbezogener Transparenz sowie ihres Einflusses auf die nationale Gesetzgebung. Unter anderem kommt der Beitrag zu dem Ergebnis, dass die Transparenzvorgaben des Medienstaatsvertrags verfassungs- und unionsrechtskonform sind. Gerade das Unionsrecht zeigt, dass die Norm einem bereits begonnenen und sich verstärkenden Trend auf EU-Ebene folgt, Transparenz hinsichtlich der Funktionsweise von Algorithmen in unterschiedlichen digitalen Lebensbereichen und mit unterschiedlichen Zwecksetzungen einzufordern und herzustellen. Mit § 93 MStV hat sich der Gesetzgeber im Übrigen für ein Transparenzkonzept entschieden, das an bekannte Vorgaben des Internet- und Datenschutzrechts anknüpft und deshalb in der Praxis ohne substanzielle Schwierigkeiten umsetzbar sein sollte. Dessen ungeachtet handelt es sich bei § 93 MStV um gesetzgeberisches Neuland. Ob dieses Neuland den vom Gesetzgeber erhofften vielfaltssichernden Ertrag hervorzubringen vermag, müssen die nächsten Jahre erweisen.
- Publication
UFITA - Archiv für Medienrecht & Medienwissenschaft, 2021, Vol 85, Issue 1, p70
- ISSN
2568-9185
- Publication type
Article
- DOI
10.5771/2568-9185-2021-1-70