Sowohl die Zahl der gestellten Asylanträge wie auch die Zahl der abgelehnten Asylanträge sind im Zeitraum von 2008 bis 2016 stark gestiegen. Dadurch ist das Asylverfahren strukturell überlastet, was zu langen Bearbeitungsdauern führt. Was geschieht, nachdem ein Asylantrag abgelehnt wurde und der Asylsuchende kein Aufenthalts- oder Bleiberecht erhält? Der folgende Artikel bietet Einblicke in Duldungen, Abschiebeverfahren und die freiwillige Rückkehr.