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- Title
Selbstbestimmung versus Lebensschutz? Zum Zwischenbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin“ zur rechtlichen Verankerung von Patientenverfügungen.
- Authors
Beckmann, Jan P.
- Abstract
Ein entscheidungsfähiger Patient kann jederzeit ärztlichen Maßnahmen seine Zustimmung verweigern, selbst wenn er sich dabei objektiv schädigt. Vor dem Hintergrund der Frage, ob eine vorab erfolgte Willenserklärung dem Willen eines entscheidungsfähigen Patienten gleichgestellt werden kann, befasst sich der Zwischenbericht „Patientenverfügungen” der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin” kritisch mit den Fragen der Gültigkeit, der Reichweite, der Wirksamkeitsvoraussetzungen und der Umsetzung von Patientenverfügungen. Die folgende ethische Analyse gelangt zu dem Ergebnis, dass (1) die von der Enquete- Kommission mehrheitlich vorgetragenen Argumente zugunsten einer Einschränkung der Gültigkeit einer von einem entscheidungsfähigen Individuum vorab getroffenen Willenserklärung nicht überzeugen können, dass (2) die Einschränkung der Reichweite auf infauste und terminale Situationen sowie der Ausschluss von Vorausverfügungen für den Fall der Demenz oder des Langzeitkomas das Selbstbestimmungsrecht des Menschen verletzen und u.U. zu gegen die Würde des Menschen verstoßenden Zwangsbehandlungen führen können, dass (3) die Schriftlichkeit nicht ohne weiteres der Mündlichkeit der Vorausverfügung überlegen ist und dass (4) die Hinzuziehung eines Konsils die Gefahr der Fremdbestimmung heraufbeschwört, weil der Lebensschutz eines Menschen, wie im Falle des entscheidungsfähigen Patienten, auch beim Patienten mit eindeutiger Vorausverfügung nicht gegen seinen Willen durchgesetzt werden darf.
- Publication
Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik, 2005, Vol 10, Issue 1, p55
- ISSN
1430-9017
- Publication type
Article