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- Title
Konzept und Ziel der »Experimentierklausel« nach § 6c SGB II im System der Grundsicherung.
- Abstract
Zum 1. Januar 2005 wurden die beiden Sicherungssysteme der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zusammengeführt. Über die Wahl der Behörde -- Bund oder Kommunen -- wurde lange gerungen. Die Einigung beinhaltet, dass sowohl die Bundesagentur für Arbeit (BA) als auch die kreisfreien Städte und Kreise Träger der Leistungen sind. In der Regel finden sich beide Träger In »Arbeitsgemeinschaften« (ARGEn) zusammen, um sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erbringen. Die Experimentierklausel (§ 6a SGB II) zur Weiterentwicklung der Grundsicherung erlaubt aber auch, dass an Stelle der ARGEn als Träger der Leistung im Wege der Erprobung kommunale Träger zugelassen werden können. Durch eine Evaluierung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgte, sollte herausgearbeitet werden, wo die Stärken und die Schwächen des jeweiligen Modells liegen. Zur Bearbeitung dieses Forschungsauftrages wurden insgesamt vier Evaluationsaufträge an unabhäingige Institute bzw. an Konsortien unabhängiger Forscher und Forschungseinrichtungen vergeben. Im Folgenden wird von allen vier Untersuchungsaufträgen eine Kurzfassung der erzielten Ergebnisse vorgestellt.
- Publication
ifo Schnelldienst, 2009, Vol 62, Issue 1, p20
- ISSN
0018-974X
- Publication type
Article